
Ein Institut hat zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen ausreichende Liquidität vorzuhalten, die es auf der Grundlage eines zeitlich gegliederten Erfassungsschemas berechnet, das 4 Laufzeitbänder umfasse 1. täglich fällig bis zu 1 Monat, 2. über 1 Monat bis 3 Monate, 3. über 3 bis 6 Monate, 4. über 6 bis 12 Monate. Anhand der am End.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/liquiditaetsgrundsatz-nachweis-ueb
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